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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Vertragsabschluß
Unsere Angebote erfolgen freibleibend.
Der Vertragsabschluß kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam zustande; gleiches gilt auch für mündliche Nebenabreden.
Preise
Unserer Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Spesen, zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer.
Bis zur Warenauslieferung sind wir berechtigt, unsere Preise zu ändern, wenn und soweit sich unsere Herstellungskosten aus von uns nicht vertretenden Gründen geändert haben.
Lieferung
Unsere Lieferungen gehen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Wir sind berechtigt Liefertermine zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir in der Durchführung des Auftrags aus von uns nicht zu vertretenden Gründen behindert sind; dies gilt insbesondere bei Lieferungsstörungen unserer Zulieferer, Rohstoffverknappung und behördlichen Maßnahmen, sowie für alle Fälle von höherer Gewalt.
Unter Ausschluss weitergehender Ansprüche ist der Käufer in diesen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns eine uns gesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.
Abweichung der Lieferungen von Maß, Gewicht, Stärke, Güte, Menge und in der sonstigen Beschaffenheit sind im Rahmen der marktüblichen Toleranzen zulässig
Entstehen nach Vertragsabschluß begründetet Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers, so sind wir berechtigt, innerhalb angemessener Fristsetzung Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Zahlungen
Für Zahlungen sind unsere jeweiligen besonderen Bedingungen maßgebend. Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Diskontspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Käufers. Bei Annahme von Wechseln und Schecks übernehmen wir keine Gewähr für rechtzeitige Vorlage oder Beibringung des Protests.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können wir ab Fälligkeitstag Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnen, unbeschadet der Geltendmachung weiteren Bezugsschadens.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, geht ein Wechsel oder Scheck zu Protest oder wird von dritter Seite gegen Ihn vollstreckt, so werden alle, auch noch nicht fällige Rechnungen zur sofortigen Zahlung fälliggestellt.
Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz
Verbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Versandfähige Sachen sind an die HDS Ventilatoren Vertriebs GmbH zurückzusenden. Kann der Verbraucher die empfangenen Leistungen nicht ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er uns gegebenenfalls insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie ihm etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, wenn er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu Euro 40,00 beträgt, hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Artikeln, die auf Wunsch des Käufers angefertigt oder umgearbeitet wurden oder auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies gilt insbesondere für im Auftrage des Kunden und nach dessen Vorlage bzw. Kundenwunsch individualisierte Produkte.
Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch bedingt und künftig entstehende Verbindlichkeiten des Käufers erfüllt sind. Gleiches gilt, solange wir Dritten gegenüber in einer Wechselhaftung aus Geschäftsbeziehung mit dem Käufer stehen.
Im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes sind wir, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers, berechtigt, die zurückgenommene Waren
a) nach dem Listenpreis gutzuschreiben
b) zum Marktpreis = erzielbarer Wiederverkaufserlös; oder
c) freihändig bestens zu verkaufen und den Erlös dem Käufer gutzuschreiben.
In allen Fällen sind wir berechtigt unsere Rücknahmekosten pauschal in Höhe von 10% des Ladenpreises von der Gutschrift abzusetzen. Dem Käufer bleibt der Nachweis einer geringeren tatsächlichen Wertminderung und geringeren Rücknahmekosten.
Der Käufer hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Diebstahl und Elementargewalten zu versichern. Hieraus resultierende Ansprüche an die Versicherung werden bereits jetzt an uns abgetreten. Der Käufer hat die Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten.
Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware im Falle der Be- und Verarbeitung zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Be- und Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen entstehen. Die be- und verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung. Bei Be-, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen uns nicht gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der hierfür verwendeten Vorbehaltsware zur Summe sämtlicher Rechnungswerte der übrigen verwendeten Waren. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so ist vereinbart, dass er uns im Verhältnis des Wertes unserer verwendeten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer verwahrt sie mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
Der Käufer tritt bis zur Tilgung aller seiner Verbindlichkeiten, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten in vollem Umfang bereits jetzt an uns ab. Der Käufer enthält sich aller Handlungen, die diese Vorausabtretung beeinträchtigen könnten, insbesondere der Vereinbarung der Unabtretbarkeit der ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen sowie der Annahme dieser Forderungen in ein mit seinen Abnehmen bestehendes Kontokorrentverhältnis. Ist eine solche Forderung dennoch in ein Kontokorrentverhältnis aufgenommen worden, so bezieht sich die vereinbarte Abtretung auch auf die Ansprüche aus dem Kontokorrent.
Für den Fall, dass Vorbehaltsware vom Käufer mit fremden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung in Höhe des vom Käufer für die Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Preises zuzüglich Mehrwertsteuer als vereinbart. Ist der Einzelpreis unserer Vorbehaltsware in dieser Rechnung nicht gesondert aufgeführt, so gilt die Abtretung in Höhe des von uns dem Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung an seinen Abnehmer berechneten Preises. Verwendet der Käufer die Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages, so wird die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem Umfange schon jetzt an uns abgetreten.
Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus allen Weiterveräußerungen von Vorbehaltsware trotz Abtretung ermächtigt. Unser Einziehungsbefugnis bleibt hiervon unberührt.
Bei Zahlungsverzug oder wenn sonstige Gründe vorliegen, die die Besorgnis rechtfertigen, dass unsere Vorbehaltsrechte gefährdet sind, können wir die in diesem Abschnitt genannten Sicherheitsrechte geltend machen. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und uns die notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben.
Von einer Pfändung und jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Vorbehalts- und Sicherungsrechte hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten und diese Rechte sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen.
Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehenden Sicherungen unsere Forderungen insgesamt und nachhaltig um mehr als 15%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
Mängelansprüche und Haftung
Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Ablieferung des Kaufgegenstandes.
Die gelieferte Ware (auch Teillieferungen) ist unverzüglich zu untersuchen. Sie gilt als vertragsmäßig, falls und soweit offene Mängel nicht spätestens 5 Werktage nach Lieferung und verborgene Mängel nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Im Falle einer anerkannten Beanstandung leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist. Schlägt dies zweimal fehl, dann kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Wird trotz erkennbarer Mängel der Ware weiterverarbeitet bzw. weiterveräußert, erlischt jeglicher Mangel- oder Haftungsanspruch gegen uns.
Weitergehende Haftungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Firmensitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.